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Behandlungen
Die Terminvergabe ist verbindlich. Absagen (< 24h) werden mit 50% in Rechnung gestellt.
Neu-PatientenInnen werden dringend empfohlen, je nach Beschwerdebild ca. 3 Termine im Abstand von im besten Fall zwei bis drei Wochen einzuteilen.
Abgerechnet werden unsere Leistungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), welches analog der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) eingerichtet wurde.
Wenn Sie privat-, beihilfe- oder zusatzversichert sind, werden die Kosten in der Regel gemäß Ihren Vertragsbedingungen übernommen.
Von diversen gesetzlichen Krankenkassen werden osteopathische Leistungen anteilig übernommen. Bitte fragen Sie hierzu direkt bei Ihrer Krankenkasse nach.
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